Im Fall Thomas Keller hat der vorsitzende Einzelrichter am Landgericht
Günter Götze (Jahrgang 1957) nach sechseinhalb Jahren (!) und ca. ¬
100.000.- Verfahrenskosten die Klage von Hotelier Thomas Keller gegen die
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz am 10. August 2010 abgewiesen.
Günter Götze ein ehemaliger Richter für Strafrecht zu DDR-Zeiten am
Amtsgericht Neustrelitz, zeigte sich schon damals als Richter herumlavierend
und wenig couragiert, sondern als äußerst systemkonform. In der nächsten
Ausgabe bringen wir ein paar nostalgische Beispiele aus seiner Zeit als
Strafrichter.
Noch steht die schriftlicher Begründung für die Entscheidung vom 10.8.2010
von Richter Günter Götze aus. Die erste Reaktion des Rechtsanwalts von
Thomas Keller auf diese Vorgangsweise des Landgerichts Neubrandenburg:
Das Unterdrücken von Beweismitteln wird vom Gericht gebilligt.
Rechtsanwalt
Ernst-August Bach
In der nächsten Ausgabe eine umfassende Dokumentation des Bankenskandals im
Landkreis Mecklenburg-Strelitz, der jetzt sich zusätzlich nun zu einem
Justizskandals ausweitet, sowie ein ausführliches Interview mit Rechtsanwalt
Ernst-August Bach.
Klaus Ch. Kufner
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