Gerechtigkeit für vom Kommunismus Verfolgte
 
Es wird höchste Zeit, da die biologische Uhr unaufhaltsam tickt,
helft den vom Kommunismus Stalinscher Prägung Verfolgten, endlich Gerechtigkeit zu erhalten.
 
Ob es um die Gewährung einer Mindestrente für die sogenannten "Wolfskinder",
die Zersetzungsopfer, gleich welcher Betroffenheit,
oder auch die, oft überalterten ehemaligen politischen Gefangenen geht.
 
Es darf nicht länger sein, dass die Täter, ob wieder im Justizwesen,
oder gar bei der Birthler-Behörde, tätig, oder im Gedenkstätten-Beirat sitzend,
wieder über die Opfer zu entscheiden haben.
 
Das den Tätern die Möglichkeit gegeben wird, die Opfer zu verhöhnen.
 
Wobei werden unsere verantwortlichen Politiker nicht teilweise selbst mit schuldig ?
Es ist so dringend notwendig, die Opfer vor Ort zu erreichen.
Nicht jeder kann noch weit fahren, sehr Wenige wissen über ihre Rechte Bescheid.
Deshalb haben wir das Netzwerk und die Selbsthilfegruppen vor Ort gegründet.
Vor allem in den "Alten Bundesländern" ist die Unkenntnis sehr groß,
erlaubt doch den Selbsthilfegruppen die Beratung vor Ort,
in dem ihr sie als Politiker dabei unterstützt.
 
Ohne viele Schwierigkeiten, ohne Sparzwang wird den "Tätern", ohne viel Abwehr jede gewünschte Erhöhung, ihrer Sonderrenten gewährt.
 
Was ein Opferpensions-Bezieher im Jahr erhält, bezieht ein Sonderrenten-Empfänger, zusätzlich, im Monat.
Hat das moralisch oder auch juristisch was mit Gleichheit oder Gerechtigkeit, vor dem Gesetz, zu tun?
 
Mit freundlichen Grüßen
Harry Hinz 1. Vorsitzender von Netzwerk Stasiopfer Selbsthilfe e.V.
Diese Seite wurde am 20.01.2007 von Harry Hinz eingerichtet
 

Bundesrat-Empfehlungen der Ausschüsse-Drucksache 387/07

Veröffentlicht von Harry Hinz (hhinz) am 20.01.2008
Gerechtigkeit für vom Kommunismus Verfolgte >>

B.

2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat darüber hinaus,

folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat sieht das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR als wichtigen Schritt im Prozess der Rehabilitierung und Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur an.

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0720-2946 Empfehlungen, 387/1/07 - 2 - 

Mit der Verlängerung der Antragsfristen um einheitlich vier Jahre bis zum Jahre 2011 wird nochmals die Möglichkeit eingeräumt, auch weiterhin Anträge auf Rehabilitierung und Leistungsgewährung zu stellen.

Durch die Einführung einer besonderen Zuwendung im Rahmen des Strafrecht-lichen Rehabilitierungsgesetzes werden die finanziellen Folgen der Unterdrü-ckung durch das SED-Regime insbesondere für bedürftige Haftopfer und Rent-ner mit mindestens einem halben Jahr Haftzeit durch eine regelmäßige Zahlung in Höhe von 250 Euro erleichtert. Die Personen, die in den Jahren der sowjetischen Besatzungszone und in den ersten Jahren der DDR den schwersten und unmenschlichsten Haftbedingungen unterworfen waren, erhalten mit diesem neuen Gesetz eine Verbesserung ihrer Lebenssituation.

Allerdings werden in dem Gesetz nur für einen Teil der politischen Gefangenen Verbesserungen der Leistungen vorgesehen.

Der Bundesrat sieht darüber hinaus bei weiteren Opfergruppen Handlungsbe-darf. Das betrifft beruflich Benachteiligte und Diskriminierte, Zwangsausgesie-delte und Zersetzungsopfer. Dazu müssten in einer Novellierung des Beruflichen und des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes Erweiterungen und Ergänzungen vorgenommen werden.

So sollten die Zugangsschwellen zu den Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufli-ches Rehabilitierungsgesetz gesenkt werden, um den Personenkreis der beruf-lich Verfolgten zu erweitern, der sich in wirtschaftlich schwerer Lage befindet.

Die Zwangsausgesiedelten waren durch die Willkürmaßnahmen des SED-Staates besonderem Terror ausgesetzt. Es wurde nicht nur in ihre Vermögens-werte eingegriffen, sondern es kam oft auch zu Brüchen in ihrer Erwerbsbiographie.

Auch die Zersetzungsopfer litten unter subtilen Verfolgungsmaßnahmen, die häufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie posttraumatische Belas-tungsstörungen ähnlich wie bei Haftopfern führten. Nach der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte durch die DDR im Jahr 1975, die eine Verpflichtung zur Anerkennung der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthielt, wurden die strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen in der DDR zwar nach außen erkennbar weniger. Die Staatsorgane gingen aber stattdessen mit einer unauffälligeren Form der Verfolgung gegen unliebsame Bürger vor, der so genannten Zersetzungsstrategie. Diese Form der Verfolgung wirkte insbesondere im Berufsleben und zerstörte damit auch ganze Karrieren langfristig. Auch diese Gruppe der SED-Opfer muss bei weiteren Entschädigungsregelungen gleichermaßen berücksichtigt werden.

... - 3 - Empfehlungen, 387/1/07 

 

 

 

Der Bundesrat empfiehlt, in einer Bund-Länder-Expertengruppe den Regulierungsbedarf für eine Schlussgesetzgebung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts festzustellen, um bisher nicht erfasste berechtigte Forderungen auszugleichen.

 

Zuletzt geändert am: 20.01.2008 um 06:55

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