Gerechtigkeit für vom Kommunismus Verfolgte
 
Es wird höchste Zeit, da die biologische Uhr unaufhaltsam tickt,
helft den vom Kommunismus Stalinscher Prägung Verfolgten, endlich Gerechtigkeit zu erhalten.
 
Ob es um die Gewährung einer Mindestrente für die sogenannten "Wolfskinder",
die Zersetzungsopfer, gleich welcher Betroffenheit,
oder auch die, oft überalterten ehemaligen politischen Gefangenen geht.
 
Es darf nicht länger sein, dass die Täter, ob wieder im Justizwesen,
oder gar bei der Birthler-Behörde, tätig, oder im Gedenkstätten-Beirat sitzend,
wieder über die Opfer zu entscheiden haben.
 
Das den Tätern die Möglichkeit gegeben wird, die Opfer zu verhöhnen.
 
Wobei werden unsere verantwortlichen Politiker nicht teilweise selbst mit schuldig ?
Es ist so dringend notwendig, die Opfer vor Ort zu erreichen.
Nicht jeder kann noch weit fahren, sehr Wenige wissen über ihre Rechte Bescheid.
Deshalb haben wir das Netzwerk und die Selbsthilfegruppen vor Ort gegründet.
Vor allem in den "Alten Bundesländern" ist die Unkenntnis sehr groß,
erlaubt doch den Selbsthilfegruppen die Beratung vor Ort,
in dem ihr sie als Politiker dabei unterstützt.
 
Ohne viele Schwierigkeiten, ohne Sparzwang wird den "Tätern", ohne viel Abwehr jede gewünschte Erhöhung, ihrer Sonderrenten gewährt.
 
Was ein Opferpensions-Bezieher im Jahr erhält, bezieht ein Sonderrenten-Empfänger, zusätzlich, im Monat.
Hat das moralisch oder auch juristisch was mit Gleichheit oder Gerechtigkeit, vor dem Gesetz, zu tun?
 
Mit freundlichen Grüßen
Harry Hinz 1. Vorsitzender von Netzwerk Stasiopfer Selbsthilfe e.V.
Diese Seite wurde am 20.01.2007 von Harry Hinz eingerichtet
 

Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften

Veröffentlicht von Harry Hinz (hhinz) am 20.01.2008
Gerechtigkeit für vom Kommunismus Verfolgte >>
II. Empfehlungen der Ausschüsse
Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik,
der Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen
dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes
zuzustimmen.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat darüber
hinaus, eine Entschließung zu fassen. In dieser wird gefordert, in einer Bund-
Länder-Expertengruppe den Regulierungsbedarf für eine Schlussgesetzgebung
zur Aufarbeitung des SED-Unrechts festzustellen, um bisher noch nicht erfasste
berechtigte Forderungen auszugleichen. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere
beruflich Benachteiligte und Diskriminierte, Zwangsausgesiedelte und
sogenannte Zersetzungsopfer Berücksichtigung finden.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Empfehlungsdrucksache 387/1/07
verwiesen.

Zuletzt geändert am: 20.01.2008 um 07:01

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